ESG

Die Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) der EU: Was kommt jetzt auf Unternehmen zu?

Jan Brendel

Content Manager

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Die Energiewende ist in vollem Gange. Nachdem es in Deutschland im vergangenen Jahr teils hitzig geführte Diskussionen über das oft auch „Heizungsgesetz“ genannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gab, wurde nun ein weiterer Schritt in Brüssel unternommen.

Nach langen Verhandlungen hat der Ministerrat der Europäischen Union am 12. April 2024 der überarbeiteten „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) zugestimmt. EPBD steht für „Energy Performance Buildings Directive“, ein EU-Gesetz, das es bereits seit 2003 gibt und das in seiner nun aktualisierten Form Teil des Klimaprogramms „Fit for 55” ist. Es ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des European Green Deals, mit dem Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden soll.

Was Sie in diesem Artikel erwartet

In diesem Artikel möchten wir Ihnen Überblick zur Gebäudeeffizienzrichtlinie geben. Die beschlossene Novellierung der Richtlinie war mehrfach abgeschwächt worden, eine von der EU-Kommission zunächst vorgesehen Sanierungspflicht für alte und wenig energieeffiziente Gebäude etwa wurde ausdrücklich nicht aufgenommen.

Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die EPBD in nationales Recht umzusetzen, erst dann wird sie in den einzelnen Ländern unmittelbar wirksam. Was das für Sie als Unternehmen bedeutet und was Sie jetzt bereits in die Wege leiten können, erklären wir Ihnen in unserem Blog-Artikel.

Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD): Ambitionierte Ziele für die Energieeffizienz von Gebäuden

Die Zielsetzungen der EU in Sachen Klimapolitik sind ehrgeizig. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in der EU um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden, bis 2050 soll der gesamte Gebäudesektor dekarbonisiert sein. Erreicht werden soll das mit einer umfangreichen Reihe von Maßnahmen und Richtlinien. Die EPBD spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie hat zum Ziel, den Primärenergieverbrauch der Mitgliedsländer um ebenfalls mindestens 55 Prozent zu senken. Gebäude verursachen insgesamt rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2-Emissionen in der EU, der Gebäudesektor spielt daher eine Schlüsselrolle zur Erreichung der Klimaziele.  

EPBD setzt auf Erneuerbare Energien wie Solar 

Bis 2040 soll auf die Nutzung fossiler Energien in Gebäuden vollständig verzichtet werden, erneuerbare Energien und vor allem der Einsatz von Solarenergie sollen an ihre Stelle treten. Die Bundesregierung verfolgt dabei eine Strategie der „Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen“ und will vor allem Anreize setzen und verpflichtende Maßnahmen vermeiden. So könnte die Installation einer PV-Anlage etwa ermöglichen, „net zero“ zu erreichen, ohne kostenintensive Maßnahmen an anderer Stelle durchführen zu müssen.  

Darüber hinaus geht es auch darum, im Zuge notwendiger Baumaßnahmen eine zukunftsfähige Infrastruktur schon heute mitzudenken und die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Darum soll der Bau von Ladestationen für Elektroautos ebenso unterstützt werden wie ausreichend Abstellplätze für Fahrräder. Nicht zuletzt trägt die EPBD auch dazu bei, die energiepolitische Unabhängigkeit Europas zu stärken und so Energiekosten zu stabilisieren.  

Die ambitionierten Ziele werden von ebenso ambitionierten Finanzmitteln begleitet: „Mindestens 1 Billion Euro“ will die EU bis 2030 bereitstellen. Rund 500 Milliarden sollen unmittelbar aus dem EU-Haushalt kommen, Fonds wie „InvestEU“ und die Europäische Investitionsbank sollen den Rest stellen. Dazu hatte die EU-Kommission bereits 2020 den „Sustainable Europe Investment Plan“ verabschiedet.  

Was bedeutet die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie für Unternehmen?  

Zunächst einmal gibt es keine direkten Konsequenzen, denn die EU-Richtlinie muss erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür hat Deutschland grundsätzlich zwei Jahre Zeit. Außerdem zielen die Vorgaben der EPBD auf den gesamten Bestand der Gebäude in einem Land. Verpflichtende Einzelmaßnahmen sollen auch für Nicht-Wohngebäude ausdrücklich vermieden werden. Die Bundesregierung will stattdessen vor allem die Sanierung öffentlicher Gebäude angehen, um die Vorgaben der Gebäudeeffizienzrichtlinie insgesamt zu erreichen.  

Grundsätzlich bleibt es den Mitgliedsstaaten vorbehalten, wie die vorgesehenen Ziele erreicht werden sollen. Das ergibt Sinn, denn nicht nur das Klima ist etwa in Finnland anders als in Spanien, auch die Bausubstanz unterscheidet sich oft grundlegend. Deutschland steht nach Ansicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz gut da, weil bereits viele Instrumente geschaffen worden seien, etwa mit den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die beide zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.  

Dennoch sind schon heute einige Dinge klar. Hier ein kurzer Überblick zu den bereits beschlossenen Maßnahmen hinsichtlich der Gebäudeeffizienz: 

  • Die EPBD unterscheidet zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Dabei werden letztere strenger behandelt. Bis 2030 sollen 16 Prozent der ineffizientesten Nicht-Wohngebäude saniert werden. Bis 2033 sollen es 26 Prozent sein. Laut Gebäudereport 2024 der Deutschen Energieagentur (DENA) werden gegenwärtig noch rund die Hälfte aller Nicht-Wohngebäude mit fossilen Energieträgern beheizt. 

  • Verpflichtende Maßnahmen sind nur für öffentliche Gebäude vorgesehen. Ministerin Geywitz setzt sich dafür ein, die Umsetzung der EPBD in Deutschland mit der häufig überfälligen Sanierung von Schulen und Krankenhäusern zu verbinden. Einen Sanierungszwang oder anderweitige verpflichtende Maßnahmen für Bestandsgebäude soll es nach heutigem Stand nicht geben.  

  • Die Nutzung fossiler Energien zur Wärmeerzeugung soll schrittweise eingestellt und bis 2040 schließlich beendet werden. Bei Neubauten müssen die Dächer zudem künftig „solargeeignet“ sein, damit PV-Anlagen mit wenig Aufwand und zu möglichst geringen Kosten installiert werden können. 

  • Bei Neubauten wird das Nullemissionshaus zum Standard gemacht. Das bedeutet, dass ab 2030 alle Neubauten keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen dürfen und mit klimaneutraler Energie versorgt werden müssen. Erneuerbare Energien etwa durch PV-Anlagen auf dem Dach können da eine wichtige Rolle spielen. 

  • PV-Anlagen auf Dächern sollen für Nicht-Wohngebäude bis 2030 schrittweise verpflichtend werden. Für Wohngebäude gilt das gleiche, aber mit der Einschränkung, wo es „technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist”. Wie die Ausgestaltung dieser Anforderung aussehen kann, ist indes völlig unklar. Eine tatsächliche Solarpflicht scheint gegenwärtig allenfalls für Neubauten vorstellbar. 

EPBD als Challenge für Unternehmen 

Es kommen also einige Herausforderungen auf Unternehmen zu – die aber gerade mit Blick auf PV-Anlagen auch mit Chancen für langfristige Kosteneinsparungen und sogar neue Erlöse verbunden sind. Mit PV-Anlagen können nicht nur die eigenen Energiekosten gesenkt, auch bislang nicht genutzte Flächen können vermietet und damit profitabel gemacht werden.  

Darüber hinaus verbessern sich mit dem Einstieg in die Erzeugung nachhaltiger Energien auch die ESG-Ratings für das eigene Unternehmen. Nicht zuletzt wird der eigene Standort für die Mitarbeitenden attraktiver, wenn es etwa Möglichkeiten zum Aufladen des E-Autos oder geeignete Stell- und Ladeplätze für E-Bikes und Lastenräder gibt.  

Was können Unternehmen jetzt tun? 

Gegenwärtig ist noch nicht klar, wie die Umsetzung in Deutschland genau aussehen wird und welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden. Klar ist unterdessen: Es lohnt sich, die Energiewende im eigenen Unternehmen proaktiv anzugehen. Und schon heute können die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie gestellt werden. 

Vorbereitung auf Gebäudeeffizienzrichtlinie: So geht’s 

Wir empfehlen Unternehmen die folgenden Schritte, um sich schon jetzt auf das baldige Inkrafttreten der Gebäudeeffizienzrichtlinie vorzubereiten: 

  • Die umfangreichen Möglichkeiten staatlicher Förderung prüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt auf seiner Internetseite Informationen zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ für Nicht-Wohngebäude (BEG-NWG) bereit. Die Durchführung der Förderprogramme wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. 

  • Das Potential der eigenen Flächen für Solarstrom prüfen und ausschöpfen. Fast alle Dächer eignen sich für eine PV-Anlage. Insbesondere bei älteren Bestandsimmobilien ist die Traglast des Dachs meist kein Problem, weil man in der Vergangenheit mit deutlich höheren Schneelasten gerechnet hat als das heute der Fall ist. Und eine Solaranalage muss auch keine hohe Investition erfordern. ENVIRIA bietet beispielsweise Solaranlagen zum Mieten an, die sich durch die Kostenersparnis gegenüber dem Strommarkt sofort lohnen können. Ein Umstieg ist also auch mit kleinem Budget problemlos möglich. 

  • Eine gründliche Bewertung des eigenen Energieverbrauchs durchführen. Eine Analyse des Lastgangs zeigt vielfältige Einsparpotenziale auf, die häufig nicht mit Einschränkungen verbunden sind. Durch die Installation eines Stromspeichers kann Solarenergie beispielsweise auch dann genutzt werden, wenn die Sonne nicht scheint. So können Unternehmen Grünstrom rund um die Uhr nutzen und müssen nicht etwa in der Nacht auf fossile Energie aus Kohle- und Gaskraftwerken zurückgreifen. Das verbessert die Umweltbilanz erheblich. 

Fazit

Auch wenn noch viel unklar ist, können Unternehmen schon heute wichtige Schritte und Maßnahmen einleiten. Dabei ist die Gebäudeffizienzrichtlinie auch als wahre Chance zu betrachten, um grundsätzlich grüner zu werden und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Denn diese zahlen sich in vielen Bereichen aus. Ein Umstieg auf Solarenergie birgt beispielsweise diverse Kostenvorteile und wirkt sich zudem positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen aus. Um entscheidende Schritte zielsicher und ohne Umwege zu gehen, bietet es sich an, Expertenberatung in Anspruch zu nehmen, um sich so auch nicht vom Kerngeschäft ablenken zu lassen.    

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Content Manager

Jan Brendel

Content Manager Jan Brendel kreiert diverse Inhalte zu den Themen erneuerbare Energien, Solar und Photovoltaik bei ENVIRIA. Als Texter und Autor arbeitete er bereits in unterschiedlichen Branchen und erlangte über die Jahre ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen von Unternehmen. Er erstellte unter anderem wissenschaftliche Ausarbeitungen im Bereich Industrie und produzierendes Gewerbe (Maschinen- und Anlagenbau, Logistik uvm.). Seine Leidenschaft für Musik ist mindestens genauso groß wie die für die Energiewende von Firmen.

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