Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

  1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  2. Angebot und Vertragsschluss

  3. Preise und Zahlungsbedingungen

  4. Liefer- und Leistungszeit

  5. Pflichten des Kunden

  6. Gefahrübergang

  7. Gewährleistung

  8. Haftung

  9. Eigentumsvorbehalt und Versicherung von Vorbehaltsware

  10. Konstruktionsänderungen

  11. Softwarenutzung

  12. Rücktritt

  13. Widerrufsrecht

  14. Datenschutzhinweis

  15. Urheberrechte

  16. Schlichtungsverfahren

  17. Schlussbestimmungen

  1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließlich für alle unsererseits erbrachten Leistungen, Lieferungen und Angebote und alle zwischen uns und Ihnen als unseren Kunden in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2  Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind., soweit nicht nachstehend gesondert durch die Einleitung „Unternehmer:“ oder „Verbraucher:“ Abweichendes geregelt wird. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt

1.3  Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer Angebot bzw. unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

1.4  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese AGB auch für sämtlichen zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform, z.B. per Telefax oder E-Mail (nicht jedoch per SMS oder WhatsApp bzw. vergleichbaren Messengern) niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Textform.

1.5  Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht und diesen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGBs abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw. Leistung an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1  Die Präsentation und Bewerbung von Projekten in unserem Katalogen oder Broschüren stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die im Katalog beschriebenen Leistungen zu beauftragen und ein entsprechendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns abzugeben.

2.2  Ebenso sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Mit dem Absenden einer Bestellung bzw. Auftrags per fax oder email an uns geben Sie eine rechtsverbindliches Angebot ab. Die von den Kunden erteilten Aufträge sind für eine Frist von zwei Wochen nach Zugang bei uns bindend und können von uns innerhalb dieser Frist angenommen werden,, wobei maßgebend für den Fristbeginn das Datum des Fax- oder Emaileingangs bei uns ist. Für die Einhaltung dieser Annahmefrist ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden maßgeblich. Ihr gegebenenfalls nach  Ziffer 13 bestehendes Recht, Ihre Bestellung bzw. Ihren Auftrag zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer in Textform z.B. per Telefax oder E-Mail (nicht jedoch per SMS oder WhatsApp bzw. vergleichbaren Messengern) erteilten Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch, wenn wir mit der Auftragsdurchführung beginnen. Einer Bestätigung steht es gleich, wenn wir vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnen, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat. Unsere Auftragsbestätigung erfolgt vorbehaltlich der positiven Netzverträglichkeitsprüfung des lokalen Netzbetreibers gemäß Ziffer 5.5.

2.4  Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus unserer Auftragsbestätigung. Bei Leistungsänderungen, zusätzlichen Leistungen oder sonstigen Änderungen des Vertragsinhalts, die zwischen den Parteien wirksam vereinbart werden sollen, werden wir dem Kunden ein entsprechendes Nachtragsangebot unterbreiten. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Leistungserbringung in der ursprünglich vereinbarten Form, bis der Kunde das Nachtragsangebot in Textform (per Email oder Fax) annimmt.

2.5  Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der gemäß Ziffer 2.4  in Textform übermittelten Auftragsbestätigung hinausgehen.

2.6  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns bestimmte Modultypen und/oder Wechselrichtertypen seitens unserer Zulieferer nur auf der Grundlage monatlicher Kontingente geliefert werden, und es deshalb vorkommen kann, dass ein bestimmter, im Angebot genannter Modul- oder Wechselrichtertyp nicht lieferbar ist. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und anbieten, den nicht oder nicht rechtzeitig lieferbaren Modul- oder Wechselrichtertyp durch ein gleichwertiges Produkt anderer Hersteller zu ersetzen. Eine entsprechende Änderung – einschließlich einer etwaigen damit verbundenen Preisänderung – bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden in Textform. Solange der Kunde einer entsprechenden Änderung nicht zustimmt, ruhen unsere Leistungspflichten unter dem Vertrag und ggf. vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

2.7 Der auf unserer Internetseite abrufbare „Wirtschaftlichkeitsrechner“ und/oder ein etwaig ausgehändigter Projektbericht mit unverbindlicher Wirtschaftlichkeitsberechnung dienen lediglich einer groben und unverbindlichen Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und kann eine detaillierte Prüfung durch unsere Fachleute nicht ersetzen. Jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Vergütungssätze nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG), unverändert bleiben. Wir weisen ausdrücklich auf das Risiko hin, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen jederzeit geändert werden können.

2.8 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Regelungen in der Auftragsbestätigung gelten diese nacheinander in folgender Reihenfolge:

  • die Auftragsbestätigung mit Leistungsbeschreibung/Preisliste,

  • diese AGBs in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung, und

  • das BGB, in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

2.9 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Vor ihrer Verwendung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1  Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus unserer Auftragsbestätigung und werden individualvertraglich mit dem jeweiligen Kunden vereinbart.

3.2  Alle Preise, die auf der jeweiligen Auftragsbestätigung an den Kunden angegeben sind, verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.3  Die Vereinbarung eines Skontos ist nur wirksam, wenn sie Textform, z.B. per Telefax oder E-Mail (nicht jedoch per SMS oder WhatsApp bzw. vergleichbaren Messengern) erfolgt ist.

3.4  Zahlt der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht bei Fälligkeit, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde, sofern es sich um einen Verbraucher handelt, uns Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung zu zahlen. Im Übrigen hat der Kunde uns Verzugszinsen iHv 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung zu zahlen.

3.5  Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

3.6  Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, so können wir das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

3.7  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  1. Liefer- und Leistungszeit

4.1  Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). Wir haften für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

4.2  In den Verträgen genannte Leistungstermine oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns in Textform z.B. per Telefax oder E-Mail (nicht jedoch per SMS oder WhatsApp bzw. vergleichbaren Messengern) als verbindlich bestätigt werden. Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen taggenau entsprechend. Für den Fall, dass nach diesen Bestimmungen ein fester Liefertermin vereinbart wurde, kommen wir erst nach Ablauf einer Frist von vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug, und der Kunde kann erst bei einer Nichteinhaltung dieser vierwöchigen Frist Rechte wegen verzögerter Lieferung gegen uns geltend machen. Sofern der Kunde die Lieferung an einem Liefertermin zu einer bestimmten Uhrzeit wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und ist mit Mehrkosten für den Kunden verbunden.

4.3  Alle verbindlichen Liefertermine oder –fristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht-, nicht rechtzeitige oder fehlerhafte Selbstbelieferung zu vertreten haben. Der Kunde wird über die Nicht- bzw. nicht rechtzeitigen Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

4.4  Daneben verlängern sich Liefertermine oder -fristen im Falle von Zugangsbehinderungen am Installationsort sowie bei Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation um den Zeitraum, in dem wir aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden vom Kunden getragen. Dies gilt nicht, wenn wir die Montagebehinderung zu vertreten haben.

4.5  Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Witterung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten oder bei anderen von uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und -terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.6  Wenn die Behinderung gemäß Ziffer 4.5 länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Behinderung gemäß Ziffer 4.4 ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit gemäß vorgenannten Regelungen in Ziffer 4.5 oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden hiervon unverzüglich nach Kentniserlangung benachrichtigten.

4.7  Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Lieferfristen und -termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf ein halbes Prozent des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens fünf Prozent des Rechnungsbetrags der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.8  Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

4.9  Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; abweichend von der Regelung in Ziffer 4.6 geht mit Eintritt des Annahmeverzugs die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

  1. Pflichten des Kunden

5.1  Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart, ist die Beschaffung und Beantragung der für die Errichtung der Photovoltaikanlage und ihrer Nebeneinrichtungen sowie für den Netzanschluss und Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur zu tätigenden Mitteilungen, ausschließlich Aufgabe des Kunden. Die Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie sonstige Kosten, die der am Installationsort zuständige Strom-/ bzw. Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und dem Netzanschluss und/oder dem Betrieb der Photovoltaikanlage oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind vom Kunden zu tragen.

5.2  Der Kunde ist verpflichtet, für die angelieferte Ware einen Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Waren bis zur Montage gelagert werden können. Die Ware wird, sofern es sich um Module und Zubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: ca. 80cm x 120cm) und im Übrigen in Einzelteilen geliefert, wobei die Profile für die Rahmenkonstruktion eine Länge von ca. 6m haben. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge der angelieferten Ware und wird im Vorfeld der Lieferung zwischen uns und dem Kunden abgestimmt. Der Lagerplatz für die Paletten muss mittels Hubwagen ebenerdig zugänglich sein (z.B. Garage). Die Anlieferung umfasst das Abladen der Ware und die Verbringung zu dem ebenerdig zugänglichen Lagerplatz.

5.3  Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Montageort zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist. Kundenseitige Umbau- und/oder Vorarbeiten, die nicht Gegenstand unserer Leistungspflichten sind (z.B. Kabelverlegungen,  Versetzung von SAT-Anlagen, Dacharbeiten), müssen bis zum vereinbarten Montagetermin fachgerecht abgeschlossen sein, damit es nicht zu Behinderungen bzw. Verzögerungen der Montagearbeiten kommt.

5.4  Der Kunde gewährt uns und den von uns beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen die Photovoltaikanlage und ihre Nebenanlagen (z.B. Module, Wechselrichter, Energiespeicher) zu installieren sind. Daneben stellt der Kunde eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann.

5.5  Wir sind berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen, sofern sich während der Projektierung oder Installation Umweltgefährdungen oder erhebliche bauliche Risiken ergeben, die einer vertragsgerechten Auftragsdurchführung beispielsweise wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sofern möglich, werden wir in einem solchen Fall dem Kunden ein Angebot zur Entfernung der Projektbehinderungen erstellen.

5.6  Unsere Auftragsbestätigung erfolgt vorbehaltlich der positiven Netzverträglichkeitsprüfung des lokalen Netzbetreibers.

5.7  Der Kunde versichert, dass die Immobilie, auf der die Photovoltaikanlage errichtet werden soll, frei von denkmalschutzrechtlichen Auflagen ist. Eine etwaig erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung hat der Kunde vor der Installation der Photovoltaikanlage auf eigene Kosten zu beschaffen.

5.8  Die Prüfung der Statik obliegt dem Kunden.

5.9  Dachziegel müssen bei der Montage in vielen Fällen bearbeitet werden. Der Kunde wird uns für den Fall, dass für die Montage des Photovoltaikanlage relevante Dachziegel ausgetauscht werden müssen oder Dachziegel bei der Montage beschädigt werden, kostenfreie Ersatzziegel zur Verfügung stellen. Kann der Kunde keine Ersatzziegel oder PV-Montageziegel zur Verfügung stellen, so trägt er den mit der Ersatzbeschaffung entstehenden Aufwand (Material und Zeit) selbst.

  1. Gefahrübergang

Vorberhaltlich der Regelung in Ziffer 4.8 ,geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung odr Untergangs nach Übergabe der Photovoltaikanlage und spätestens mit Anschluss der Photovoltaikanlage an das Stromnetz auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

  1. Gewährleistung

7.1  Verfärbungen von Photovoltaikmodulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Sachmangel.

7.2  Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.3  Soweit ein Mangel der Photovoltaikanlage vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

7.4  Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch fehl, so ist der Kunde zur Minderung berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln mit Arglist oder Vorsatz.

7.5  Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.6  Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so beträgt die Verjährungssfrist für Mängelansprüche, soweit nichts Abweichendes durch unser Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde, 1 Jahr, gerechnet ab dem Tag des Gefahrenübergangs. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben hiervon unberührt.

7.7  Sämtliche Hinweise in unseren Auftragsbestätigungen auf Herstellergarantien bedeuten keine Einschränkung der Gewährleistungsansprüche über die vorstehenden Einschränkungen hinaus, sondern lediglich einen Hinweis auf zusätzliche Rechte gegenüber dem Hersteller, die wir Ihnen zur Kenntnisnahme weiterleiten. Insoweit liegt hierin allerdings auch keine Erweiterung der Gewährleistungsrechte des Kunden uns gegenüber, vielmehr treten diese Herstellergarantien neben die Gewährleistungsrechte des Kunden gegen uns. Soweit nach den Herstellergarantien ein Austausch von Modulen oder Wechselrichtern gewährt wird, kann der Kunde uns mit der kostenpflichtigen Durchführung beauftragen. Entsprechende Arbeiten sind seitens des Kunden nach unseren zum jeweiligenZeit der Beauftragung geltenden Stundensätzen zu vergüten und erfolgen ebenfalls auf der Grundlage dieser AGB.

7.8  Wir gewährleisten nicht, dass die Photovoltaikanlage sich für die Erreichung bestimmter wirtschaftlicher Ziele des Kunden eignet.

  1. Haftung

8.1  Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen oder für deliktisches Handeln ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unser Kunde vertrauen darf. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt und umfasst insbesondere nicht indirekte Schäden oder Folgeschäden, sofern es sich nicht um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Garantie oder unserer Haftung nach dem ProdHaftG. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen vielmehr unberührt.

8.2  Ziffer 8.1 gilt auch im Hinblick auf unsere Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB sowie unsere gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter.

  1. Eigentumsvorbehalt und Versicherung von Vorbehaltsware

9.1  Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag in unserem Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware einschließlich der Photovoltaikanlage zurückzunehmen bzw. abzubauen. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2  Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Ware einschließlich der Photovoltaikanlage hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte gegen den Dritten geltend machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns hieraus entstandenen Schaden.

9.4  Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist vor Übergang des Eigentum an der Vorbahltsware eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware nicht zulässig. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für den Fall eines Weiterverkaufs tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkaufs in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt einer der vorgenannten Fälle jedoch vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns  unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5  Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.6  Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.7  Der Kunde hat einen Anspruch auf Freigabe der Sicherheiten, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten (nach Abzug der Kosten für Verwaltung und Verwertung der Sicherheit) die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

  1. Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit die Konstruktion nicht in der technischen Produktbeschreibung spezifiziert ist, und soweit dies nicht zu einer Einschränkung der Leistung der Photovoltaikanlage führt; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten bzw. Photovoltaikanlagen vorzunehmen.

  1. Softwarenutzung

Soweit im Leistungsumfang die Bereitstellung von Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist, soweit nicht nach Maßgabe des § 69 d UrhG gestattet, untersagt.

  1. Rücktritt

12.1            Wir haben das Recht, ganz oder teilweise von dem Vertrag mit Ihnen zurückzutreten, wenn

  • während der Projektierung oder der Installation Mängel in der Standsicherheit des Gebäudes oder des Gebäudeteils, an dem die Photovoltaik- und Nebenanlagen installiert werden sollen, festgestellt werden,

  • der Kunde im Falle von Ziffer 4 unser Angebot zur Entfernung der Projektbehinderung nicht annimmt oder die Projektbehinderungen nicht unverzüglich eigenständig entfernt,

  • der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug gerät und die Zahlung trotz Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung nicht vollständig leistet,

  • beim Kunden eine Vermögensverschlechterung eintritt oder nachträglich bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft wurde,

  • Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, wenn der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt hat, oder

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird.

12.2            Der Kunde hat bei Leistungsänderungen nach Ziffer 2.4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht des Kunden erlischt 10 Kalendertage, nachdem der Kunde über die Leistungsänderung von uns informiert wurde.

  1. Widerrufsrecht

13.1            Wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ggf. ein Widerrufsrecht zu.

13.2            Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 13.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der gelieferten Ware bzw. der Demontage der Photovoltaikanlage zu tragen.

13.3            Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind im Nachfolgenden:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

  2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

  3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name des Unternehmers, Anschrift und, soweit verfügbar Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse eintragen) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren bzw. Photovoltaikanlage wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

  2. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

  3. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren bzw. Demontage und Abtransport der Photovoltaikanlage.

  4. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, oder

  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern Sie die gelieferten Datenträger entsiegelt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung-

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:

ENVIRIA Energy Holding GmbH

Ferdinand-Happ-Straße 53

60314 Frankfurt am Main

E-Mail Adresse:[…]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

Bestellt am (*)     / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum________________

  1. Datenschutzhinweis

14.1            Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung bzw. Auftrags, so auch Ihre E-Mail Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt zur Anbahnung, Erfüllung und Abwicklung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zur Bonitätsprüfung können wir zusätzliche Informationen (zB auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung gemäß Art 6 Abs. 1b) DSGVO.

14.2            Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten von Kunden erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts, der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

14.3            Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass in unserem Auftrag die Datenverarbeitung auch durch ein verbundenes Unternehmen oder einen Kooperationspartner erfolgen kann.

14.4 Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten unter Berücksichtigung der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde einer weitergehenden Verarbeitung und Nutzung nicht zugestimmt hat.

  1. Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unserer Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

  1. Schlichtungsverfahren

16.1Die für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Deutschland, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Internet: www.verbraucher-schlichter.de. Wir weisen aber darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle oder einer etwaigen anderen Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

2)    Anstelle der Schlichtung durch die in Ziffer 16.1 genannte allgemeine Stelle erklären wir uns bereit, freiwillig an einem Schlichtungsverfahren durch einen unabhängigen Mediator, mit dem notwendigen Sachverstand im Bereich Photovoltaik, teilzunehmen. Dieser Mediator wird im sich anbahnenden Streitfall einvernehmlich zwischen uns und dem Kunden ausgewählt. Die Kosten für die Mediation werden zwischen uns und dem Kunden zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig vom vorliegenden Sachverhalt und dem Ergebnis der Mediation.

 

  1. Schlussbestimmungen

17.1            Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für allerlei Geschlechter.

17.2            Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gültige Fassung der AGB. Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

17.3            Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

17.4            Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz, sofern gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

17.5            Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kundenunwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen zischen uns und dem Kunden nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ENVIRIA Energy Holding GmbH, ENVIRIA Investor Soltions GmbH, ENVIRIA Engineering & Services GmbH und ENVIRIA Retail Solutions GmbH.

Stand: Juni 2022

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